Scootern im Bodensee

Die Aufklärung unserer Gäste und Taucher ist uns wichtig. Deswegen möchten wir zum Thema „Scootern im Bodensee“ aufklären.

Die rechtliche Lage erlaubt  leider keinen Betrieb oder Ausbildung mit Scootern im Bodensee.

Auszug aus der BSO:

Nach Artikel 6.15 Absatz 7 der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) ist das Fahren von Scootern sowohl auf dem Bodensee als auch im Bodensee verboten.

Anfragen oder Anliegen an:
Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstr. 1-3 Raum G12
88045 Friedrichshafen

Rückfragen können gerne an folgende Mailadresse gestellt werden:
Schifffahrtsamt@bodenseekreis.de
Telefon: 07541-2040

www.bodenseekreis.de

Der Bornholm-Code von Thorsten Oliver Rehm

Der Bornholm-Code von Thorsten Oliver Rehm

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