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Tauchplätze im Bodensee

- allgemein zugänglicher Tauchplatz
- Tauchplatz mit Einschränkungen, z.B. Sondergenehmigung oder Wintertauchplatz
- ganzjähriges Tauchverbot

Allgemeine Hinweise zum Tauchen im Bodensee

Mit Ausnahme von Bayern darf prinzipiell im Bodensee getaucht werden. Im bayerischen Teil des Sees - von Nonnenhorn bis Lindau - gilt ein allgemeines Tauchverbot. Für einzelne Tauchplätze, wie z.B. den Teufelstisch existieren spezielle Regelungen. Weiterhin regelt die länderübergreifend am gesamten Bodensee gültige Bodenseeschifffahrtsordnung den Tauchsport u.a. in folgenden Abschnitten:

  • Art. 3.13 Zeichen beim Tauchen
    1 Beim Tauchen vom Land aus ist eine Flagge Buchstabe «A» der Internationalen Flaggenordnung (Doppelstander, deren Hälfte am Stock weiss und die andere Hälfte blau ist) aufzustellen.
    2 Beim Tauchen vom Gewässer aus muss diese Flagge auf dem Fahrzeug oder einer mitgeführten Boje von allen Seiten sichtbar sein; nachts und bei unsichtigem Wetter ist sie wirksam anzuleuchten.
  • Art. 11.04 Bade- und Tauchverbot
    1 Das Baden und Tauchen ist im Umkreis von 100 m um die Einfahrten von Häfen, die von Fahrgastschiffen benutzt werden, und die Landestellen der Fahrgastschifffahrt ausserhalb öffentlicher Badeplätze verboten. Dies gilt auch für andere Hafeneinfahrten, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird.
    2 Das Tauchen in markierten Fahrwassern ist verboten.
    3 Es ist verboten, unbefugt an Fahrzeuge heranzuschwimmen oder sich daran anzuhängen.
Achtung: Der Bodensee ist kein einfaches Tauchgewässer, insbesondere wenn man bisher nur im Urlaub im warmen Meer getaucht ist. Den Taucher erwarten neben Kälte, schlechter Sicht, Steilwänden und extremen Tiefen auch Herausforderungen seiner Navigationskenntnisse und natürlich auch seines Tauchequipments. Bodenseeneulinge sollten dringend die Nähe zu erfahrenen Tauchern suchen!

Notrufnummern

Rund um den See: 112 (Euronotruf - alle Länder, alle Netze)

Notruf Deutschand: 19222
Notruf Österreich und Schweiz: 144
Rettungsflugwacht Schweiz: 1414 oder +41 333 333 333
Druckkammer Überlingen: +49 7551 99 2000 (Krankenhaus)
Bundeswehrkrankenhaus Ulm: +49 731 1711

Feedback

Die Inhalte werden regelmäßig aktualisiert. Wir bemühen uns, alle Angaben selbst zu erfassen und versuchen alle angeführten Plätze selbst zu betauchen und zu dokumentieren. Einige Daten basieren aber (noch) auf Informationen aus dem Internet oder vom Hörensagen. Sofern Euch Fehler auffallen oder Ihr gerne etwas ergänzen möchtet, mailtet Euch bitte. Gerne verlinken wir Euere Videos und Bilder und arbeiten Euere Anmerkungen ein.

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Kontakt: Jan oder Diskussion im Blog

Letzte Bearbeitung: 6. Feburar 2010